AGB

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig für welche Dauer der Vertrag geschlossen worden ist. Die Reservierung eines Zimmers bezieht sich nur auf dessen durchschnittliche Art und Güte, nicht jedoch auf ein bestimmtes Zimmer.

3. Der Hotelier ist verpflichtet, dem Gast Schadenersatz zu leisten, sofern er die vertraglich vereinbarte Leistung nicht zu erbringen vermag.

4. Sofern es dem Hotelier nach Treu und Glauben unmöglich ist, nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig zu vergeben, ist der Gast dazu verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten oder betrieblichen Preis abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen (Ersparnis 20%) zu zahlen.

5. Das Mitbringen von Hunden ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt. Die Mitnahme in den Frühstücksraum ist nicht gestattet.

6. Erfüllungsort des Vertrages ist Mettmann.

7. Gerichtsstände sind das Amtsgericht Mettmann sowie das Landgericht Düsseldorf.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Messehotel ALBERGA